Das Hotel Schönegg in Wengen unterstützt die Entscheidungen des Bundesrates in diesen turbulenten Zeiten voll und ganz. Ihre Gesundheit und die unserer treuen Mitarbeitenden liegt uns am Herzen! Wir tun unser Bestes, damit Sie sich bei uns sicher und wohl fühlen und uns entspannt & erholt verlassen können. Wir freuen uns, Sie verwöhnen zu dürfen, damit sie noch lange von Ihrem Aufenthalt in Wengen schwärmen!
Zu Ihrer persönlichen Sicherheit und der unserer Mitarbeitenden haben wir uns für folgende Massnahmen im Haus entschieden und die Regeln über die gegebenen Richtlinien hinaus angepasst:
Wir wünschen Ihnen allen einen angenehmen und sicheren Aufenthalt bei uns!
- Im ganzen Hotel Schönegg gilt die Zertifikatspflicht (geimpft, getestet – Test für 48h gültig (Datum und Zeit) – oder genesen) für alle Personen ab 16 Jahren. Das betrifft Hotelgäste, Restaurant. Bitte weisen Sie beim Eintritt in das Hotel ihr Covid-Zertifikat und Ihre ID vor.
- Getestete Personen müssen bei einem Aufenthalt ab zwei Tagen alle 48h (ab dem letzten Testdatum/Zeit) bei unserer Rezeption am Haupteingang das Zertifikat des neuen Tests (auf eigene Kosten) zeigen. Wir empfehlen die Teststation in Wengen, Details siehe unten. Es gelten Antigen- & PCR-Test; keine Selbsttests, weil diese kein Zertifikat beinhalten.
- Handdesinfektionsmittel wurde in allen öffentlichen Bereichen des Hotels angebracht.
- Sicherheitsabstände werden noch immer überall eingehalten und von unseren Mitarbeitenden kontrolliert. Vermeiden Sie bitte die Vermischung verschiedener Gästegruppen.
- Berührungsintensive Oberflächen wie beispielsweise den Rezeptionsdesk oder Tische werden stets desinfiziert.
- Die Hygiene- und Sicherheitsmassnahmen werden regelmässig von den neusten Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und des Kantons angepasst.
- Das Team des Hotel Schönegg folgt achtsam den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und setzt die verpflichtenden Massnahmen auch in der Freizeit um.
- Die Mitarbeitenden im Service reinigen oder desinfizieren sich regelmässig die Hände, insbesondere während der Bedienung unserer Gäste.
- Alle Räume werden regelmässig gelüftet.
- Unser Housekeeping-Team trägt während der gesamten Arbeitszeit Mund- Nasenschutz.
- Veranstaltungen im Hotel Schönegg unterliegen ebenso der Zertifikatspflicht.
- Falls sie Sie sich in den letzten zehn Tagen nicht gesund gefühlt haben oder derzeit Fieber, Husten oder anderen Grippesymptomen leiden, bitte wir Sie zu Hause zu bleiben und uns zu einem anderen Zeitpunkt im Hotel Schönegg zu besuchen.
- Wenn Sie ein Zimmer bei uns gebucht haben, können sie dieses bis zwei Wochen vor der Anreise kostenlos stornieren, zwischen 7–14 Tagen vorher belasten wir Ihnen 50% der Gesamtkosten oder Sie verschieben Ihren Aufenthalt. Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung der Stornokosten innerhalb der 14 Tage vor Antritt nicht möglich ist. Bei einem aktuellen positiven Corona-Testergebnis dürfen Sie das Zimmer selbstverständlich auch kostenlos stornieren. Informationen zu Covid-Testmöglichkeiten in Wengen: Falls Sie vor der Heimreise einen Covid-19 Test machen möchten, empfehlen wir Ihnen das Xundheitscentrum in Wengen. Der Test erfolgt unkompliziert nach einer Anmeldung. Für aktuelle Sicherheitsinformationen, Reisebestimmungen sowie Anweisungen zur Quarantäne bitten wir Sie zusätzlich, die Webseite des BAG und der WHO zu konsultieren.
Alle Einreisenden müssen ein ausgefülltes Einreiseformular vorweisen. Beachten Sie, dass das Einreiseformular frühestens 48h vor der Einreise ausgefüllt werden kann. Zusätzlich ist ein negativer PCR Test (ab 16 Jahren) erforderlich welcher nicht älter als 72h ist. Diese Regelung gilt auch, wenn die Person über ein Covid-Zertifikat für Geimpfte oder Genesene verfügt. Das Hotel ist beim Check-In verpflichtet den negativen PCR Test zu Kontrollieren. Bitte weisen Sie diesen unaufgefordert vor.
Es gelten vereinzelte Ausnahmen, z.B. für Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder Reisende aus Grenzgebieten zur Schweiz. Weitere Informationen bezüglich der Grenzgebiete finden Sie auf der Webseite vom BAG.
Ob der Impfstoff Ihrer Impfung in der Schweiz anerkannt ist, sehen Sie hier.
Der Kanton hat eine Anlaufstelle, bei der Einreisende vor Einreise prüfen lassen können, ob ihr Impfstoff anerkannt ist sowie, ob ein gültiges Impfzertifikat in ein Schweizer Zertifikat umgewandelt werden kann. Der Antrag muss durch den Reisenden gemacht werden, da sich alle Gäste in der aktuellen pandemischen Situation über die Bedingungen im Urlaubsland selbständig erkundigen müssen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
In allen Restaurants und Bars, Nachtclubs, Freizeitbetrieben, Museen und Bibliotheken, Zoos, Casinos, Fitness und Sportbetrieben, Trainings in fixen Gruppen (drinnen), Hallenbäder und Aquaparks, Musik- und Theaterproben, Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen und Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen (draussen) müssen Gäste, die älter als 16 Jahre alt sind ein gültiges Zertifikat und ein Personalausweis vorweisen. Kann kein Zertifikat vorgewiesen werden, wird der Eintritt nicht erlaubt.
Ja, wo Zertifikatspflicht gilt, gilt neu auch Maskenpflicht. Ausnahmen sind Familien- und Freundeskreis im Hotelzimmer/ Wohnung oder der Restauranttisch. Die Maskenpflicht gilt auch für geimpfte oder genesene Personen.
Es besteht eine Maskenpflicht (ab 12 Jahren) in öffentlichen Transportmitteln (Gondelbahnen und Luftseilbahnen) sowie in jeglichen Innenräumen z.B.: öffentliche Räume in den Hotels (Check-In Bereich, Toiletten, Wellness- und Fitnessbereich, Korridore etc.). Im Restaurant/ Bar kann die Maske beim Essen abgenommen werden. Sobald der Tisch verlassen wird, besteht eine Maskenpflicht (z.B.: Gang zum Buffet oder zur Toilette).
Im Hotel Schönegg wird immer nach einem Zertifikat gefragt, dies muss für den ganzen Aufenthalt gültig sein. Falls nicht, müssen die Gäste 48H nach der letzten Testdurchführung (Datum und Zeit) wieder getestet werden.
Der Zutritt ist nur Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, gestattet. Für jegliche Konsumationen gilt Sitzpflicht. Sobald der Tisch verlassen wird, gilt eine Maskenpflicht.
Sofern ein Restaurations- oder Barbetrieb die 2G-Regelung einführt, gibt es keine Maskenpflicht und auch keine Sitzpflicht. Es darf im Stehen konsumiert werden. Personen, die weder geimpft noch genesen sind, haben keinen Zutritt.
Hier werden alle Testmöglichkeiten in der Region aufgelistet. Ebenfalls ist ersichtlich, ob eine Voranmeldung erforderlich ist.
Die Testkosten können variieren. In der Regel kostet ein Antigen-Schnelltest um die CHF 50.00.
Weitere Informationen finden Sie direkt beim jeweiligen Anbieter.
Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests ist 24 Stunden – ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme.